Die SPD-Ratsfraktion will den Zugang zu den Dienstleistungs- und Bildungsangeboten der Dortmunder Bibliotheken verbessern und hat hierfür die Mahngebühren in der Stadt- und Landesbibliothek sowie den Stadtteilbibliotheken im Blick. Für die kommende Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit hat die SPD-Fraktion daher beantragt, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob die Mahnentgelte der ersten Mahnstufe auf nicht zurückgegebene Medien bei den städtischen Bibliotheken abgeschafft werden können.

»Durch die Abschaffung der Mahngebühren könnte die kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen und Nutzer:innen mit niedrigen Einkommen verbessert werden. Denn die Abschaffung der Mahngebühren baut Hürden ab, die besonders Nutzer:innen mit niedrigen Einkommen treffen. Nicht gezahlte Mahngebühren führen zu Kontensperrungen der Nutzer:innen, die die Ausleihangebote der Bibliotheken dringend brauchen. Nutzer:innen, deren Kundenkonten wegen nicht gezahlter Mahngebühren gesperrt bleiben, nutzen die Angebote der Bibliotheken nicht mehr. Das soll zukünftig verhindert werden«, erklärt der kulturpolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion, Dominik De Marco.

Studien und Praxiserfahrungen aus den USA zeigen, dass Mahngebühren für nicht zurückgegebene Medien insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Nutzer:innen mit niedrigen Einkommen belasten. Zudem führen Mahngebühren nicht dazu, dass Medien automatisch rechtzeitig zurückgegeben werden - trotz der Mahngebühren werden Ausleihfristen überschritten. Befürchtungen, dass es nach der Abschaffung der Mahngebühren zu einer deutlich höheren Anzahl von verspäteten Rückgaben kommt, haben sich dort in der Praxis nicht bestätigt.

»Natürlich muss auch weiterhin sichergestellt werden, dass ausgeliehene Medien wieder zurückgebracht werden«, führt Dominik De Marco weiter aus. Die Rückführung der Medien durch die Nutzer:innen könnte nach Vorstellung der SPD-Fraktion anstelle der ersten Mahnstufe hingegen dadurch sichergestellt werden, in dem z.B. eine Woche nach Überschreiten der Ausleihfrist das fehlende Ausleihexemplar im Kundenkonto als »verloren« verbucht und ein Wertbetrag für das Ersetzen des Ausleihexemplars eingebucht wird. Sobald das Ausleihexemplar unbeschädigt zurückgebracht oder der Verlust ersetzt wird, ist das Kundenkonto wieder ausgeglichen. Eine Mahngebühr wird dann nicht mehr berechnet. Ob dies in der Praxis in Dortmund Anwendung finden kann, soll die Verwaltung nun mit weiteren Fragen klären.

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