Wenn andere Feierabend machen, bin ich im Wahlkreis, in der Stadt oder im Rathaus unterwegs – auch am Wochenende und in den Ferien. Ich nehme in meiner Freizeit an Rats- und Ausschusssitzungen, an Beiräten und Kommissionen sowie Fraktionssitzungen teil, führe Gespräche mit Bürger:innen, diskutiere mit Vereinsvertreter:innen usw. Alle diese Termine müssen zu Hause vorbereitet werden. Der durchschnittliche Zeitaufwand für mein Mandat beträgt bis zu 20 Stunden pro Woche.
Weil ich kein Bundes- oder Landtagsabgeordneter bin, erhalte ich keine Diäten, sondern eine Aufwandsentschädigung. Deren Höhe ist in der sogenannten »Entschädigungsverordnung« festgelegt, die vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen wird. Ratsmitglieder bestimmen also nicht selber, wie viel sie erhalten. Mit der Aufwandsentschädigung sollen Ausgaben, die durch das Ratsmandat entstehen (Telefonate, Vorbereitung auf die Sitzungen, Beschaffung von Informationen etc.) ersetzt werden.
In Dortmund erhält jedes Ratsmitglied eine monatliche Pauschale von 520,- EUR sowie ein Sitzungsgeld von 25,- EUR pro Sitzung. Die Aufwandsentschädigung und die Sitzungsgelder müssen – sofern sie den Freibetrag von 367,- EUR monatlich bzw. 4.404,- EUR jährlich übersteigen – versteuert werden.
Nebeneinkünfte
Als Ratsmitglied bin ich außerdem Mitglied im Aufsichtsrat der Konzerthaus Dortmund GmbH. Dadurch habe ich folgende Nebeneinkünfte:
- Aufwandsentschädigung: 2.200,- EUR / Jahr
- Pro getagte Sitzung: 220,- EUR
Der Aufsichtsrat tagt in der Regel vier Mal im Jahr.
Mandatsträgerabgabe
Gemäß der Abgabenordnung der SPD Dortmund, entrichte ich neben meinem Mitgliedsbeitrag auch eine Abgabe als Mandatsträger. Diese Abgabe beläuft sich auf 80,- EUR im Monat. Zusätzlich zahle ich dem Ortsverein Nord analog zur Mandatsträgerabgabe der SPD Dortmund die selbe Abgabe. Darüber hinaus zahle ich der Partei 30% meiner Aufwandsentschädigung und den Sitzungsgeldern im Rahmen meiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der Konzerthaus Dortmund GmbH.